Erbrecht (Erbschaftsrecht)
Ihre Rechtsberatung im Erbrecht in Hamburg, Kiel und Berlin
Im Trauerfall sehen sich Angehörige mit vielen Fragen konfrontiert und sind oft gezwungen, zeitnah verschiedene Maßnahmen und Tätigkeiten umzusetzen.
Unsere Erbrechtskanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten sind für Sie da und unterstützen Sie, auch unmittelbar nach einem Todesfall.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung und Vertretung in Erbangelegenheiten
- Beratung und Vertretung bei den bereits ersten Schritten und Erledigungen nach einem Sterbefall.
- Herstellung der Kontakte zu seriösen Bestattungsunternehmen.
- Kontaktaufnahme mit dem Nachlassgericht.
- Abgabe eines Testaments, welches Sie aufgefunden haben.
- Nach der Testamentseröffnung leiten wir alle notwendige Maßnahmen ein, wie z.B. Übertragung von Immobilien, Auflösung von Konten, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Erbschaft annehmen wollen, weil diese vielleicht überschuldet ist, beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten, Ihre Haftung als Erbe auf den Nachlass zu beschränken. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen. Sollte der Sachverhalt es hergeben, schlagen wir für sie die Erbschaft aus.
Planung und Gestaltung des Nachlasses (Testamentserstellung) – Sorgen Sie vor!
Der Erbfall ist häufig die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen (z.B. Immobilien, Firmenanteile, wie GmbH-Anteile, etc.). Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftssteuer können große Werte Ihres mühsam geschaffenen Vermögens vernichten. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie bei der Nachlassplanung und vertreten Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft bzw. dem Erbrecht. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung im Erbrecht und unsere Erfahrung aus hunderten von Erbfällen.
Wir helfen Ihnen bei der Errichtung von Testamenten, Ehegattentestamenten, Erbverträgen und Eheverträgen. Bei der Erstellung von Testamenten behalten wir stets das Steuerrecht im Auge und ordnen unter Umständen auch eine Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament an. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn ein Erbenstreit vermieden werden soll oder wenn viele Vermögenswerte auseinander gesetzt werden müssen.
Hierbei arbeiten wir Hand in Hand mit erfahrenen Notaren, die auch sehr kurzfristige Termine erlauben.
Nur die rechtzeitige Planung der Nachfolge durch letztwillige Verfügungen (Testament, Vermächtnis) bietet hinreichenden Vermögensschutz. Unter Umständen ist eine Schenkung zu Lebzeiten vorteilhaft, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamts auf das Vermögen zu verhindern. Gestalten Sie mit unserer Kanzlei Ihre Nachfolge mit einem Testament.
Aber nicht nur Ihr Vermögen ist zu schützen. Es ist ebenso wichtig, dass Ihr Testament so gestaltet wird, dass möglichst wenig Konfliktpotential in Ihrer Familie entsteht. Schließlich wollen Sie, dass nach Ihrem Tod möglichst kein Streit in Ihrer Familie entsteht und es klare und verbindliche Reglungen gibt. Auch hierbei können wir Ihnen helfen, durch eine entsprechende Gestaltung des Testaments.
Erbstreit
Nach Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Erben, Miterben und Pflichteilsberechtigte.
Wir beantragen Erbscheine, führen streitige Erbscheinverfahren und setzen beim Erbstreit Ansprüche von oder gegen andere Beteiligte durch. Setzen Sie gerade im Konfliktfall unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht. Welche Strategie in Ihrem Fall zum Ziel führt - von der kompromisslosen gerichtlichen Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche bis zur einvernehmlichen Lösung im Familienkreis - bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen nach eingehender Prüfung und Beratung.
Enterbung von seinen Kindern und Ehegatten
Grundsätzlich kann jeder Erblasser nach dem deutschen Erbrecht über seinen Nachlass frei verfügen. Er kann selbst bestimmten, wer und in welcher Höhe Teile vom Nachlass erhalten soll. Somit kann der Erblasser seine Kinder oder seinen Ehepartner enterben, indem er die Enterbung im Testament anordnet oder einen anderen Erben explizit bestimmt. Eine Enterbung führt in der Regel zu Pflichtteilsansprüchen. Diese können aber in bestimmten Fällen abgewendet werden. Auch hierbei beraten wir Sie umfangreich und finden für Sie die beste Lösung.
Schenkung zu Lebzeiten
Eine Schenkung zu Lebzeiten an Familienmitgliedern hat mehrere Vorteile: Zum einen hilft sie dem Beschenkten an das nötige Geld zu kommen, die er in bestimmten Lebensphasen benötigt (wie z.B. Hauskauf, Ausbildung, Firmengründung). Zum anderen können Sie damit Streitigkeiten in der Familie vermeiden, solange der Schenkende seine Angelegenheiten selbst regeln kann. Darüber hinaus können durch langfristige Planung Freibeträge bei der Vermögensübertragung genutzt und Erbschaftssteuern bzw. Schenkungssteuer gespart werden.
Schenkungsvertrag
Möchte der Erblasser seinen Familienmitgliedern etwas zu Lebzeiten schenken, so ist der Abschluss eines Schenkungsvertrages in bestimmten Fällen sinnvoll. Ein Schenkungsvertrag sieht die Verpflichtung des Schenkenden vor eine Leistung an den Beschenktem zu erbringen. Aus diesem Grund wäre eine Beratung bei einem Rechtsanwalt empfehlenswert.
Zeitpunkt einer Schenkung
Zu beachten ist, dass Schenkungen in den letzten zwölf Monaten vor dem Erbfall dem Nachlasswert in voller Höhe angerechnet werden. Mit jedem Jahr sinkt der anzurechnende Anteil um 10%. Nach zehn Jahren ist die Schenkung nicht mehr zu berücksichtigen.
Schenken statt erben ist mit Risiken behaftet
Ein Testament ist jederzeit widerrufbar, eine Schenkung nicht. Das bedeutet, wenn sich Ihr persönliches Verhältnis zum Beschenkten verschlechtern sollte, so könnten Sie die Schenkung nicht nachträglich widerrufen. Eine Rückforderung von Vermögenswerten ist nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. bei grobem Undank). Oft kommt es vor, dass Zuwendungen im Nachhinein bereut werden. Deswegen sollten Sie sich im Vorhinein bei einem Anwalt über Ihre Schenkungsabsichten und Schenkungsfolgen informieren und beraten lassen.
Stiftungen
Motive für die Gründung einer Stiftung in Deutschland
Die Errichtung und Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung können verschiedene Überlegungen zu Grunde liegen. Grundsätzlich ist die Errichtung bei größeren Vermögen und dem Fehlen von Nachkommen oder anderweitig vorhandenen Erben überlegenswert.
Aber auch bei vorhandenen Erben, kann die Errichtung einer Stiftung sinnvoll sein, um den Willen des Erblassers optimal umzusetzen.
Motive für die Gründung einer Stiftung können gemeinnütziger und mildtätiger Art sein. Der Wunsch des Erblassers mit seinem Vermögen etwas Gutes zu tun, bestimmt in diesen Fällen die Stiftungsgründung. Eine Stiftung, die sich solchen Zwecken verschreibt, wird mit weitreichenden Steuerfreiheiten belohnt.
Gründung einer Familienstiftung
Es können aber auch familiäre Gründe eine Rolle für die Errichtung einer Stiftung spielen. Hier steht dann der Wunsch nach einer langfristigen Absicherung der Familie im Vordergrund. Durch geeignete Regelungen kann auch einer erbrechtlichen Auseinandersetzung in der Familie vorgebeugt werden und beispielsweise Immobilien vor dem Verkauf geschützt werden.
Absicherung von Unternehmen und Unternehmensanteilen
Schließlich kann der Gedanke das eigene Lebenswerk langfristig zu sichern für eine Stiftung sprechen. Oft wird es sich hierbei um ein Unternehmen handeln. Durch die Gründung einer Stiftung kann der Fortbestand des Unternehmens gesichert und eine Veräußerung des Unternehmens verhindert werden.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Stiftungsrecht und unterstützt Sie vollumfänglich bei der Gründung einer Stiftung. Hierbei arbeiten wir mit unseren Steuerberatern zusammen, um für Sie eine perfekte Gesamtlösung zu finden.
Kosten für die Gründung einer Familienstiftung
Grundsätzlich ist die Gründung einer Familienstiftung kostenlos. Die Stiftung muss jedoch ein Mindestkapital von € 50.000,- besitzen, damit der Stiftungszweck erreicht werden kann.
Vorteile von Familienstiftungen
- Einfache Gründung ohne Eintragung ins Handelsregister
- Einfluss des Stifters
- Individuelle Gestaltung
- Kreis der Begünstigten ist definiert
- Planung für den Erbfall
- Schutz des Stiftervermögens
- Es besteht keine Bilanzpflicht
- Steuervorteile
Nachteile von Familienstiftungen
- Die Gründung erfordert Kapitaleinsatz
- Nennung eines Stiftungszwecks
- Keine Ausschüttung des Vermögens
- Unkündbarkeit
- Erbersatzsteuer
- Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Aufsicht und Kontrolle
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