Aktuelles
Hier informieren wir Sie über die aktuellen Rechtsprechungen und Neuigkeiten aus unseren Rechtsgebieten.
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Seit dem 01.01.2022 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt. die eine wesentliche Neuerung mit sich brachte. Es kam zu einer Einführung von fünf weiteren Einkommensstufen und somit findet auch eine Berücksichtigung von Nettoeinkommen über € 5.500,- statt. Zudem wurde der Mindestunterhalt erhöht.
auch Einkommen über 5.500,- eine Berücksichtigung.
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