Kanzlei Fragel
Wir setzen Ihr Recht durch

Internationales Familienrecht


Internationale Ehen, Internationale Scheidungen und Kindschaftssachen

In Zeiten der Globalisierung und des Zusammenwachsens Europas treten familienrechtliche Fälle mit Auslandsbezug immer verstärkter auf und gewinnen an Komplexität. Somit gewinnt das internationale Familienrecht stetig an Bedeutung. In familienrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug stellen sich meist die Fragen welche Rechtsordnung überhaupt zur Anwendung kommt und welche Gerichte in Streitfällen zuständig sind, wenn beide Ehepartner die gleiche Staatsangehörigkeit oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder den gleichen Wohnsitz haben oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Auch eine wichtige Frage ist, was könnte man aus rechtlicher Sicht in Fällen von Kindesentführungen tun, um die Kinder ins Heimatland zurückzuholen. Um diese Fragen beantworten zu können, müssen nationale Regelungen und die zahlreichen EU-Normen, sowie völkerrechtliche Abkommen beachtet werden.

Unsere Leistungen im Bereich des internationalen Familienrechts

Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich des internationalen Familienrechts und können Sie bei der Prüfung bzw. Ermittlung der Zuständigkeiten und des anwendbaren Rechts beraten, sowie die internationalen familienrechtlichen Ansprüche, wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich etc., grenzüberschreitend durchsetzen (Unterhaltsansprüche international). Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen zur Abstammung und Vaterschaft, sowie des Sorgerechts und des Aufenthalts von Kindern.

Internationale Scheidung

Im europäischen Raum ist die Rom III Verordnung für internationale Scheidungen und Trennungen maßgeblich. Die Rom III Verordnung sieht vor, welches nationale Recht auf eine Scheidung mit Auslandsbezug anwendbar ist, dabei sind die Staatsangehörigkeiten der Eheleute und der gemeinsame Aufenthaltsort  entscheidende Kriterien für die Beurteilung.

Die Eheleute können alternativ das anwendbare Recht für die Scheidung selbst bestimmen und dies ist auch noch während des Scheidungsverfahrens möglich.

Internationale Unterhaltsansprüche

Für internationale Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt) mit Auslandsbezug gelten die EU-Unterhaltsverordnung und das Haager Protokoll 2007.  Die EU-Unterhaltsverordnung regelt, welches Gericht international zuständig ist. Vereinbarungen zwischen den Beteiligten über das anwendbare Recht sind möglich.

Kooperationen und Erfahrungen

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen mit internationalen Fällen und vertreten unsere Mandanten in den Sprachen Englisch, Spanisch, Kroatisch, Bosnisch und Serbisch. Wir arbeiten eng mit unseren Kooperationspartnern im Ausland zusammen und können so für unsere Mandanten eine umfassende und bestmögliche Betreuung gewährleisten.


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